Abholung von Bioabfällen abmelden

    Wenn Sie bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet haben, können Sie die Abholung auch wieder abbestellen.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
    • Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
    • Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Biotonne, Abfall, braune Tonne, Müll, Biomüll, Wertstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)