Bergbau Umweltinformationen Auskunft

    Auskunft von Umweltinformationen im Bergbau beantragen

    Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.

    Beschreibung

    In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.

    Umweltinformationen geben Auskunft über

    • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
    • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
    • Umweltrecht,
    • politische Programme mit Bezug zur Umwelt. 

    Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.

    Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.

    Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:

    • Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
    • Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
    • Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.

    Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen, das heißt, die Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.

    Voraussetzungen

    Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Gegen einen (ganz oder teilweise) abgelehnten Antrag können Sie bei der Behörde Widerspruch einlegen. Falls dieser zu keinem anderen Ergebnis führt, ist Ihnen der Klageweg eröffnet.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate (Die angeforderten Informationen müssen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Im Bergbau handelt es sich um teils sehr komplexe Verfahren mit Beteiligung von verschiedenen Behörden, Stellen und Unternehmen, so dass diese Frist hierbei häufig verlängert wird. Sie erhalten in diesem Fall eine Information zum Sachstand.)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 01.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landestransparenzgesetz, Umwelt, Umweltinformationsgesetz, IFG, UIG, LTranspG, Geologiedatengesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Einsicht, Umweltschutz, Information

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)