Suchtberatung wahrnehmen
Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.
Beschreibung
Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.
Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.
Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?
- Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
- eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.
Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.
Zuständigkeit
Zuständige kommunale Suchtberatungsstelle
Voraussetzungen
- Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.03.2024
Stichwörter
Glücksspiel, Spielsucht, Alkoholsucht, arbeitslos, Suchtberatung, Arbeitssuche, Alkohol, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit, Suchterkrankung, Eingliederung, Arbeitslosengeld, Sucht, arbeitsuchend, Wiedereinstieg, Süchtig, Beratung, Bürgergeld, Suchtmittel, Unterstützung, Social-Media-Abhängigkeit, Drogen, Drogensucht, Cannabis, Vermittlung Sucht, Wiedereingliederung, Vermittlungshemmnis