• Bülstringen (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

Beschreibung

Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
  • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
  • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
  • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

Voraussetzungen

  • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
  • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.09.2024

Version

Technisch erstellt am 25.07.2024

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Ausnahmegenehmigung verloren, Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Fahrzeuge, Ersatz nach Verlustanzeige, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Fahrzeugkombinationen, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020