Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme

    Änderung des Landpachtvertrages anzeigen

    Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:

    • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
    • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
    • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
    • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
    • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch die Änderung:
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Fristen

    • Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
    • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, wird vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid erteilt, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert. Die Vertragsänderung gilt als nicht beanstandet, wenn die Frist abläuft, ohne dass den Vertragsteilen ein Beanstandungsbescheid bekanntgegeben worden ist.

    1 Monat (Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie als Vertragsparteien vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid. Durch diesen verlängert sich die mögliche Bearbeitungszeit auf 2 Monate.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 19.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pächterin, Verpächter, verpachten, pachten, Eigentum, melden, Landpacht, ändern, Pachtvertrag, Pacht, Agrarland, landwirtschaftliche Fläche, Verpächterin, Pächter, Grundstück, Land

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)