Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

    Geschädigte können in bestimmten Fällen Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage befinden und diese nicht bereits durch andere Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV) abgedeckt werden, können Sie Unterstützung erhalten.

    Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Besonderen Leistungen im Einzelfall erfolgt eine gesonderte Abwägung, ob das Gesetz eine solche Schädigungsfolge mit abdeckt. Die Leistung muss daher in einem nachvollziehbaren Zusammenhang hierzu stehen.

    Beispiele für besondere Bedarfslagen sind:

    • Die Kosten für die Unterbringung einer Geschädigten in einem Frauenhaus,
    • Der Besuch von Selbsthilfegruppen oder
    • Präventive Sicherungsmaßnahmen an Haustüren.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
      • Krankenhausbericht
      • Therapiebericht
      • Ärztliche Atteste
    • Nachweis über Ihre schädigungsbedingten besonderen Bedarfe
      • Ärztliches Attest oder Gutachten bezüglich der Notwendigkeit zum Beispiel für den Besuch einer Selbsthilfegruppe

    Voraussetzungen

    • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
    • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage, die nicht bereits von anderen Leistungsansprüchen erfasst wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen in sonstigen Lebenslagen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
    • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html

    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    präventive Sicherungsmaßnahmen, Heilmittel, Wehrdienstbeschädigte, soziales Entschädigungsrecht, gesundheitliche Schäden, Kauf von Einrichtungsgegenständen, Erwerbstätigkeit, Witwenunterstützung, Zivildienstbeschädigte, Pflegeleistungen, Kriegsauswirkungen, Sonstige Lebenslagen, sexualisierte Gewalt, Pflege Angehöriger, Impfgeschädigte, schnelle Hilfen, Opfer, Hinterbliebene, Gesundheitsschaden, Angehörige, Gewalttaten, Hilfsmittel, medizinische Behandlung, psychotherapeutische Erstversorgung, Traumaambulanz, Gewaltopfer, Betroffene von Straftaten, Namensänderung, Selbsthilfegruppen, Terrortaten, Gesundheitsstörung, psychische Gewalt, Unterstützung, Soziale Entschädigung, Wohnungswechsel nach Gewalttat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)