Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf/Gesundheitsfachberuf anzeigen

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.

    Zu den nichtakademischen Heilberufen (Gesundheitsfachberufen) zählen insbesondere folgende Berufe:

    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
    • Diätassistentinnen und Diätassistenten,
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • Hebammen und Entbindungspfleger,
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
    • Logopädinnen und Logopäden,
    • staatlich geprüfte Masseurinnen oder Heilmasseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und staatlich geprüfte Masseure oder Heilmasseure und medizinische Bademeister,
    • Orthoptistinnen und Orthoptisten,
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
    • Podologinnen und Podologen und
    • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten und
    • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten.

    Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:

    • den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
    • das Geburtsdatum,
    • die Beschäftigungsart,
    • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
    • ggf. die Beendigung der Berufsausübung.

    Zuständig ist die untere Gesundheitsbehörde, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Gesundheitsbehörden.

    Ansprechpartner

    Für Bördeland wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
    • Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)

    Bei der Anzeige von Beschäftigten zusätzlich:

    • Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
    • Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Geplante (selbstständige) Tätigkeit in einem Heilberuf/Gesundheitsfachberuf
    • Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in einem Heilberuf/Gesundheitsfachberuf aus

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

    Konkrete Angaben zu Fristen macht Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Bearbeitungsdauer

    Angaben zur Bearbeitungsdauer macht Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Kosten

    Die Kosten erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Orthoptistinnen und Orthoptiste, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Podologinnen und Podologen, Hebammen und Entbindungspfleger, Diätassistentinnen und Diätassistenten, Gesundheitsfachberuf, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English