Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Veränderungen anzeigen
Wenn Sie Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausüben, müssen Sie eintretende Änderungen unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Beschreibung
Sie haben bereits eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten und die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit angezeigt. Sie müssen der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen, falls Sie:
- wesentliche Veränderungen wie Art und Umfang der Tätigkeit, Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen oder Entsorgungsmaßnahmen vornehmen,
- die Tätigkeit mit Krankheitserregern beenden, oder
- die Tätigkeit mit Krankheitserregern wiederaufnehmen.
Auch wenn Sie von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind, müssen Sie Änderungen Ihrer Tätigkeit anzeigen.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patientinnen und Patienten durchführen. Das sind beispielsweise:
- Ärztinnen und Ärzte,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte und
- Tierärztinnen und Tierärzte.
Wenn Sie unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die
- über eine Erlaubnis verfügt oder
- von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist,
dann müssen Sie die Änderung der Tätigkeit nicht anzeigen.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
Linie:- Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zu den Änderungen in Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten
- Unterlagen zu den Änderungen der Entsorgungsmaßnahmen
- Unterlagen zu den Änderungen in der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, wenn nötig: Angaben zur Erlaubnisfreiheit
Voraussetzungen
- Erlaubnis oder Ausnahme beziehungsweise Freistellung
- Es ist keine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten. Dafür sind vor allem
- für Art und Umfang der Tätigkeiten geeignete Räume oder Einrichtungen vorhanden und
- die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Jede wesentliche Veränderung ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern, auch die erlaubnisfreien Tätigkeiten, sind anzeigepflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 27.06.2024
Stichwörter
Pilze, Infektionsschutz, Tätigkeit mit Krankheitserregern, Forschung, Forschungseinrichtungen, Krankheitserreger, Arztpraxen, Gesundheitsgefährdung, Bakterien, Prionen, Hygiene, Parasiten, Veränderungsanzeige, Experimente, Labore, Agens, Viren