Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

    Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen um sie zu betreiben, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Bei der Übernahme einer anzeigepflichtigen bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen unteren Wasserbehörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die untere Wasserbehörde Ihres Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Belege für die Änderung (z.B. Verträge oder Vereinbarungen, die die jeweilige Änderung belegen)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist ein Betreiberwechsel einer bestehenden prüfpflichtigen Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Füllen Sie diesen aus und senden Sie diesen der unteren Wasserbehörde postalisch zu oder überbringen diesen persönlich. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit
    • Sollten Unterlagen fehlen, fordert die zuständige Behörde Sie auf, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
    • In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung.
    • Ihre Antragsdaten werden in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

    Fristen

    Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

    Kosten

    Die Anzeige kann gebührenpflichtig werden, wenn zum Beispiel ein Bescheid zu erstellen ist.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 1000.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 11.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Betreiber, Umgang, Wechsel, Neuer Betreiber, Tank, Heizölanlage, Bestehende Anlage, Prüfpflichtige Anlage, Heizöl, Anlage, Erwerb, Rohrleitungsanlage, Gefährdungsstufe, wassergefährdend, Heizölverbraucheranlage, Stoffe, Übernahme, Umschlaganlage, Anlagensicherheit, Anzeige, Wassergefährdende Stoffe, Lageranlagen, Wasserbehörde, ändern, AwSV, Anzeigepflicht, Ortsfeste Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)