Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

    Beschreibung

    Führescheinangelegenheiten

    Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

      Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

      Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines "Kartenführerscheines" sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

      Die Umtauschfristen in der Übersicht:

      Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

      vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
      1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
      1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
      1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
      1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


      Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

      1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
      2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
      2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
      2008 Umtausch bis 19.01.2029
      2009 Umtausch bis 19.01.2030
      2010 Umtausch bis 19.01.2031
      2011 Umtausch bis 19.01.2032
      2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

       
      Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Bornsche Straße 2

      39340 Haldensleben

      Parkplätze

      • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 10  Gebühren: nein
      • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 50  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Postfachadresse

      Postfach 10 01 53

      39331 Haldensleben

      Hausanschrift

      Triftstraße 9-10

      39387 Oschersleben (Bode)

      Parkplätze

      • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 10  Gebühren: nein
      • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
        Anzahl: 50  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Kontakt

      Fax: +49 3904 7240-3670

      Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3610

      E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

      Kontaktperson

      • Herr Domenik Siegmund (Sachgebietsleiter)

      Internet

      Bankverbindung

      Landkreis Börde

      Empfänger: Landkreis Börde

      IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

      BIC: NOLADE21HDL

      Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

      Version

      Technisch geändert am 11.09.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
      • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
      • aktueller Führerschein
      • Angaben zur Fahrschule

      Formulare

      Online-Dienste vorhanden: nein

      Voraussetzungen

      • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
      • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
      • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
      • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
      • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
      • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

      Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

      Fristen

      Geltungsdauer: 5 Jahre

      Hinweise (Besonderheiten)

      Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

      Version

      Technisch geändert am 15.07.2024

      Stichwörter

      Fahrerlaubnis, Führerschein, Lastzüge, C-Klassen, Nutzfahrzeuge, Lkw-Führerschein, Befristete Erweiterung, Anhänger, Bestehende Fahrerlaubnis, Lastkraftwagen, Erweiterung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English