Restabfälle Entsorgung
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Hauck
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2971
Frau Viola Schweiger
Telefon Festnetz: 03491 806-2974
Frau Silvia Tränkner
Telefon Festnetz: 03491 806-2976
Frau Birgit Wagner
Telefon Festnetz: 03491 806-2978
Frau Andrea Jänecke
Telefon Festnetz: 03491 806-2972
Frau Doreen Swietek
Telefon Festnetz: 03491 806-2975
Frau Uta Trebus
Telefon Festnetz: 03491 806-2977
Frau Tina Kehlitz
Telefon Festnetz: 03491 806-2973
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
graue Tonne, Öffentlicher Mülleimer, Restmülltonne, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restabfall, Restmüll, Abfall, Gewerbeabfall, Restmüllcontainer, schwarze Tonne, getrennte Abfallsammlung