Restabfälle Entsorgung
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Ansprechpartner
Team Abfallentsorgung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Umweltmanagement und Service > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Leitung: Ina Voigt
Aufgaben:
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214655
Telefon Festnetz: +49 345 2214685
Telefon Festnetz: +49 345 2214695
Fax: +49 345 2214667
E-Mail: abfallberatung@halle.de
Formulare
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
Mitteilung Eigentümerwechsel bzw. Kündigung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
Datenschutzhinweis Abfallrecht
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohn- und Gewerbegrundstücken
Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wohngrundstück
Erklärung zur Eigenkompostierung
Antrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren
Erklärung zum Nichtanfall von Abfall Gewerbegrundstücke
SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)
Antrag auf Freistellung von der Personengebühr
Vollmacht für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohngrundstücken
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Gewerbegrundstücken
Antrag auf 4-wöchentliche Restmüllentsorgung Wohngrundstücke
Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Gewerbegrundstück
Formulare
Hinweise für Halle (Saale): Restabfälle Entsorgung
ausgefülltes Formular (siehe Formulare) oder formloser Antrag
Sie können auch das Online-Formular der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Restabfälle Entsorgung
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Restabfälle Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
getrennte Abfallsammlung, Restmüll, Hausmüll-Entsorgung, graue Tonne, schwarze Tonne, Abfall, Müllabfuhr, Gewerbeabfall, Öffentlicher Mülleimer, Restmülltonne, Restabfall, Restmüllcontainer