Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung

    Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden

    Um in einem Handwerk eine Meisterprüfung ablegen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

    Beschreibung

    Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen. Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung bereits abgelegt haben, oder entsprechende Berufspraxis besitzen.

    Durch die Meisterprüfung wird festgestellt

    • ob Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben können
    • selbstständig führen können,
    • sowie Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden können.

    Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen, in denen folgende Kenntnisse geprüft werden:

    • praktische
    • theoretische fachliche,
    • betriebswirtschaftliche
    • sowie arbeitspädagogische Kenntnisse.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis und dürfen den Meistertitel führen. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.

    Sollten Sie einen Teil der Prüfung nicht bestehen, können Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.

    Zuständigkeit

    Handwerkskammer

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Halle

    Adresse

    Hausanschrift

    Graefestraße 24

    06110 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 2999-0

    E-Mail: recht@hwkhalle.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über bestandene Gesellenprüfung
    • oder Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung in diesem Handwerk
    • Abhängig von der zuständigen Stelle: möglicherweise weitere Unterlagen notwendig

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen  erfüllen:

    • Sie müssen die Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, bestanden haben
    • Oder Sie haben die Prüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden
    • Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung für das entsprechende zulassungspflichtige Handwerk oder für ein verwandtes zulassungspflichtiges Handwerk
    • Oder Sie haben eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und Sie haben in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt
      • Die Dauer der Berufstätigkeit liegt je nach Beruf bei maximal 3 Jahren.
      • 1-jährige Fachschule wird mit einem Jahr als Berufstätigkeit angerechnet
      • Mehrjährige Fachschulen werden mit 2 Jahren als Berufstätigkeit angerechnet
    • Ihnen wird die Zeit der praktischen Tätigkeit in folgenden Fällen angerechnet: Wenn Sie in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen,
      • selbständig, als Werkmeister oder Werkmeisterin, tätig gewesen sind,
      • in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind
      • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit nachweisen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten. In der Regel ist die Handwerkskammer zuständig.

    • Um zugelassen zu werden, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen
    • Zur Zulassung müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen
    • Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen:
      • Teil 1: die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Arbeiten
      • Teil 2: die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
      • Teil 3: die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
      • Teil 4: die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
    • Die Prüfung wird vom Meisterprüfungsausschuss,  abgenommen und bewertet. Der Meisterprüfungsausschuss ist die staatliche Prüfungsbehörde am Sitz der zuständigen Handwerkskammer.
    • Nach bestandener Meisterprüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber
    • Wenn Sie einen Prüfungsteil nicht bestehen, können Sie diesen Prüfungsteil bis zu 3-mal  wiederholen.

    Fristen

    Antragsfrist: (Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.)

    Bearbeitungsdauer

    1 Werktag (Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.)

    Kosten

    Durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehen Gebühren sowie eventuell weitere Kosten. Kammerabhängig können diese gegebenenfalls von der zuständigen Kammer getragen werden. Für die Zulassung zum Meisterprüfungsverfahren können je nach zuständiger Kammer ebenfalls Kosten entstehen. Informationen zu den Kosten können Sie bei Ihrer zuständigen Kammer in Erfahrung bringen.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 07.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Stichwörter

    Meisterpflicht, BBiG, Fortbildungsabschluss, Weiterbildung, Zertifizierung, HWO, Qualifizierung, Fortbildung, Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz, Weiterqualifizierung, Ausbildungsmaßnahme, zulassungspflichtig, Meister, Berufsbildung, Zulassungspflicht, Berufsausbildung, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English