Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung

    Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.

    Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch

    • Schuldnerberatung,
    • psychosoziale Betreuung oder
    • Suchtberatung.

    Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.

    Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.

    Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über

    • Suchtgefährdungen,
    • Suchtmittel oder
    • Abhängigkeit.

    Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

    Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei

    • der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
    • der Betreuung von
      • minderjährigen Kindern oder
      • Kindern mit Behinderungen

    Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

    Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

    Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Geusaer Straße 81E

    06217 Merseburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Agentur für Arbeit / Hochschule

    Bus: A

    Bus: 721

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1354

    06203 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin) Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 244-0(Kundencenter)

    Telefon Festnetz: 03461 244-103(Antragshotline)

    Telefon Festnetz: 03461 244-105(Servicehotline - arabische und englische Sprache)

    Telefon Festnetz: 03461 244-106(Servicehotline - ukrainische und russische Sprache)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis - Geschäftsstelle Querfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roßplatz 3

    06268 Querfurt

    Parkplatz: Parkplatz am Ärztehaus
    Gebühren: ja

    Roßplatz / Grundschule

    Bus: A

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1354

    06203 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin) Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Bürgergeld beziehen.
    • Sie benötigen entweder
      • Schuldnerberatung,
      • psychosoziale Beratung oder
      • Suchtberatung
    • oder nachweislich Unterstützung bei
      • der Betreuung von minderjährigen Kindern,
      • Kindern mit Behinderung oder
      • bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
    • Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:

    • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
    • Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
    • Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
    • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
    • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden. 

    Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Psychische Erkrankung, Drogen, Insolvenzberatung, Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Unterstützung, Schulden, Tod Angehöriger, psychosoziale Betreuung, berufliche Eingliederung, Depressionen, Suchterkrankung, Alkoholsucht, Verschuldung, Schuldnerberatung, Pflege Angehöriger, Sucht, Beratung, Spielsucht, Suchtgefährdung, Suchtberatung, Arbeit, Betreuung Kinder, Essstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)