Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung

    Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

    Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Änderungen können beispielsweise auch Veränderungen der Wochenarbeitszeit betreffen, wie der Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt, oder der Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Ansprechpartner

    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geänderter Vertrag
    • Geänderter Ausbildungsplan
    • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
    • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

    Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

    • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
    • Begründendes Dokument

    Voraussetzungen

    • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen.
    • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
    • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sofern ein Bescheid ausgestellt wurde, können Sie als Ausbildende Widerspruch bei der entsprechenden Kammer einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

    Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

    • Rückfragen
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Werktag (Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Änderung des Vertrags einreichen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildung, Berufsausbildungsverzeichnis, Teilzeit, BBiG, Registrierung, Azubi, Auszubildende, Auszubildender, Ausbildungseintrag ändern, Ausbildungsvertrag, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English