Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.
Beschreibung
In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe,
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ansprechpartner
Bau- und Wirtschaftsförderungsamt
Adresse
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 492-6
E-Mail: bauamt@osterburg.de
Kontaktperson
Frau Schliecker (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-762
E-Mail: birgit.schliecker@osterburg.de
Herr Köberle (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 03937 492-760
E-Mail: matthias.koeberle@osterburg.de
Bankverbindung
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Fristen
Keine
Kosten
Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg am 17.11.2023
Stichwörter
Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan, B-Plan