Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

    Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.

    Beschreibung

    In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

    Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe,
    2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
    3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadt Querfurt - Bauamt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Markt 9

    06268 Querfurt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Das Bauamt ist nicht barrierfrei zu erreichen. Geheingeschränkte Personen melden sich bitte zuvor telefonisch an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034771 60161

    Fax: 034771 60152

    E-Mail: info@querfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg am 17.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    B-Plan, Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English