Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.
Beschreibung
In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ansprechpartner
Abteilung Stadtplanung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
- Objektplanung
Leitung: Frau Zorn
Zugeordnete Teams:
Team Städtebauliche Projektentwicklung
Team Städtebau Nord / West
Team Städtebau Süd / Ost
Weiterführende Informationen
- Bauleitplanung (laufende und abgeschlossene Planverfahren)
- Gesamtstädtische und teilräumliche Konzepte
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: An der Magistrale / Haus der Dienste
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Sa. geschlossen So. geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Fristen
Keine
Kosten
Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg am 17.11.2023
Stichwörter
B-Plan, Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan