Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Tagesjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Beschreibung
Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!
Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
Besucher bitte dort melden!
Adresse
Hausanschrift
Tauentzienstraße 5
39576 Stendal
Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Wendstraße 30
39576 Stendal
Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: 03931 60-7830
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 32.03
Telefon Festnetz: 03931 60-7800
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Schornsteinfegerangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8011
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Untere Jagdbehörde
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8024
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8025
erforderliche Unterlagen
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdschein, Jagen, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagdpatent, Beize, Jägerschein, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Beizjagd, Verlängerung, Jagdlizenz, Jäger, Falknerei, Jagdwesen, Jagdkarte