Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe zahlen

    Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.

    Beschreibung

    Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Voraussetzungen

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Kosten

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr: Abgabe 6.00 EUR

    Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr: Abgabe 1.00 EUR

    Für Fischereischeine auf Lebenszeit: Abgabe 125.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 12.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Stichwörter

    Fischereiabgabe entrichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English