Fischereiabgabe zahlen
Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Beschreibung
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Ansprechpartner
Für Güsten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Kosten
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr: Abgabe 6.0 EUR
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr: Abgabe 1.0 EUR
Für Fischereischeine auf Lebenszeit: Abgabe 125.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 12.03.2024
Stichwörter
Fischereiabgabe entrichten