Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe zahlen

    Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.

    Beschreibung

    Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Beschreibung

    Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Saalekreis ist dem SG Öffentliche Ordnung zugehörig und ist zuständig für die Anmeldung zur Fischerprüfung und die Ausstellung eines Fischereischeines.

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 2

    06217 Merseburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: oeffentliche.ordnung@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1215

    Fax: 03461 40-1218

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2019 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Voraussetzungen

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Verfahrensablauf

    Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Kosten

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr: Abgabe 6.0 EUR

    Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr: Abgabe 1.0 EUR

    Für Fischereischeine auf Lebenszeit: Abgabe 125.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 12.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Fischereiabgabe entrichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)