Fischereiabgabe zahlen
Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Beschreibung
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Ansprechpartner
Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Fr. Renate Klemenz (Sachbearbeiterin Untere Jagd- und Fischereibehörde)
erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Hinweise für Halle (Saale): Fischereiabgabe zahlen
Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Hinweise für Halle (Saale): Fischereiabgabe zahlen
Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.
Kosten
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr: Abgabe 6.00 EUR
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr: Abgabe 1.00 EUR
Für Fischereischeine auf Lebenszeit: Abgabe 125.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 12.03.2024
Stichwörter
Fischereiabgabe entrichten