Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden), die über die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines hinaus besteht
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person bei Minderjährigen
- Erklärung über die Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes
- Berechtigung zum Jagdausübungsrecht bei ausländischen Antragstellern
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie Adobe AcrobatReader.
Für die Antragstellung können Sie das Formular
nutzen. Nach dem Ausfüllen können Sie dieses ausdrucken und unterschreiben.
Der Antrag ist zusammen mit einer Erklärung einzureichen. Den Inhalt der abzugebenden Erkärung können Sie dem Formular
entnehmen. Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit dem Antrag einreichen.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Für die Erteilung von Jagdscheinen finden die §§ 15 bis 17 des Bundesjagdgesetzes Anwendung.
Die Gebühren und die Jagdabgabe richten sich nach der Anlage 2 zu § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) - Verzeichnis der Gebühren und Abgaben nach § 22 Abs. 1 und 2 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Kosten
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für ein Jagdjahr:
- 65,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
- 40,00 Euro für den Jugendjagdschein
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für zwei Jagdjahre:
- 100,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
- 60,00 Euro für den Jugendjagdschein
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für drei Jagdjahre:
- 135,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdkarte, Jagen, Jagdpatent, Jägerei, Jagdlizenz, Jägerschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagd, Jagdwesen, Jagderlaubnis