Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

    Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

    Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.

    Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.

    Zuständigkeit

    untere Jagdbehörde

    Ansprechpartner

    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211232

    Telefon Festnetz: +49 345 2211203

    Fax: +49 345 2211238

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Jagdlizenz, Jägerschein, Beizjagd, Jagdkarte, Jagdpatent, Jagdschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagd, Falknerprüfung, Falknerei, Jägerei, Beize, Jagdwesen, Jagen, Jagderlaubnis, Jäger, besondere Jägerprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de