Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei

    Aktuelles

    Di 08:30-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Do 08:30-12:00 und 13:00-18:00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uh

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Rahn, Elisabeth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Jäger, Jägerei, Jägerschein, Jagdschein, Jagdlizenz, Jagd, Jagdpatent, Jagen, Jagderlaubnis, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jägerprüfung, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)