Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

    Zuständigkeit

    untere Jagdbehörde

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Beschreibung

    Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Saalekreis gehört zum SG Öffentliche Ordnung und ist zuständig für die Anmeldung zur Jägerprüfung und die Ausstellung eines Jagdscheins.

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 2

    06217 Merseburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1219

    Telefon Festnetz: 03461 40-1237

    Fax: 03461 40-1218

    E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Jägerschein, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagdschein, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jägerprüfung, Jagen, Jägerei, Jagdlizenz, Jagdwesen, Jagd

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English