Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

    Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

    Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

    zuständige Stelle

    Landeseichamt

    Ansprechpartner

    Landeseichamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Merseburger Straße 1

    06112 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Postfach 200 836

    06009 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 21113

    Fax: +49 345 2111499

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

    Fristen

    Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

    Kosten

    Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Schneider, Nico)

    Stichwörter

    Mitteilung über Instandsetzung, Instandsetzung melden, Instandsetzung durchführen, Messgerät, Instandsetzermitteilung, Information über Instandsetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)