Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

    Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

    Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

    zuständige Stelle

    Landeseichamt

    Ansprechpartner

    Landeseichamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 200 836

    06009 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Merseburger Straße 1

    06112 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2111499

    Telefon Festnetz: +49 345 21113

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

    Fristen

    Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

    Kosten

    Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Stichwörter

    Instandsetzermitteilung, Instandsetzung durchführen, Information über Instandsetzung, Mitteilung über Instandsetzung, Messgerät, Instandsetzung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English