Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen

    Bevor Sie die Nutzung eines genehmigungsfrei gestellten Vorhabens ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung eines genehmigungsfrei gestellten Vorhabens ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Das heißt, Sie brauchen keine Baugenehmigung, müssen aber prüffähige Unterlagen bei der Gemeinde einreichen (z.B. für ein Einfamilienhaus im B-Plangebiet).

    Bei einer Nutzungsänderung nehmen Sie keine baulichen Änderungen vor (z.B. Umnutzung eines Wohngebäudes in Büroräume).

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Baugenehmigung

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben:

    • Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
      -  Voranfragen
      -  Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
      -  Genehmigungsfreistellungen
      -  Abbruchanzeige
    • Bauzustandsbesichtigungen
    • Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
    • Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
    • Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
    • Abnahme Fliegender Bauten
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    Leitung: Herr Thielicke-Bendix

    Zugeordnete Teams:

    Team Zentrale Beratung / Antragstellung

    Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West

    Team Baugenehmigungsverfahren Süd / Ost

    Team Bautechnische Nachweise

    Team Rechnunngswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 345 2216302

    Telefon Festnetz: +49 345 2216306

    E-Mail: bauen@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular für Genehmigungsfreistellungsverfahren (digital oder schriftlich)
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen 
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung 
       

    Voraussetzungen

    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften 

    Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn 

    • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
    • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
    • die Erschließung gesichert ist und
    • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein verein-fachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.

    Falls Sie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wollen, müssen Sie diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen bzw. zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
    • Sie dürfen mit dem Bau beginnen, wenn:
      • Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zu ständigen Gemeinde erhalten
      • oder die Gemeinde vorher schriftlich erklärt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll sie keine Untersagung beantragen wird. behandelt werden sollen.
    • Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
    • Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie in die Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat (Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.)

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Stichwörter

    Nutzungsänderung, Bauantrag, Hausbau, bauliche Anlage, Bauvorhaben, Bebauungsgebiet, Bebauungsplan, Gemeinde, Bauen, Anlagen, Wohngebäude, Genehmigungsfreistellung, Gebäude, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English