Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Terminvergabe erfolgt über die Onlineterminreservierung.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin) Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin) Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Bormann
Frau Cornelia Albrecht
Frau Birgit Jahn
Herr Marcel Hollmann
Frau Janine Nehring
Herr Kevin Kurczyk
Herr Enrico Jacob
Frau Theresa Gluth
Frau Anja Suthau
Frau Leah Coßbau
Formulare
Datenschutzerklärung Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
Anhänger, Anhängerführerschein, Führerschein, Klasse E, Erweiterung, Fahrerlaubnis