Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

    Beschreibung

    Führescheinangelegenheiten

    Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

      Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

      Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

      Die Umtauschfristen in der Übersicht:

      Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

      vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
      1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
      1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
      1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
      1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


      Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

      1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
      2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
      2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
      2008 Umtausch bis 19.01.2029
      2009 Umtausch bis 19.01.2030
      2010 Umtausch bis 19.01.2031
      2011 Umtausch bis 19.01.2032
      2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

       
      Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Bornsche Straße 2

      39340 Haldensleben

      Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10
      Gebühren: nein


      Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50
      Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Hausanschrift

      Triftstraße 9-10

      39387 Oschersleben (Bode)

      Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10
      Gebühren: nein


      Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50
      Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Postanschrift

      Postfach 10 01 53

      39331 Haldensleben

      Öffnungszeiten

      Standort Haldensleben Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Standort Oschersleben Mo. geschlossen Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3610

      Fax: +49 3904 7240-3670

      E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

      Bankverbindung

      Landkreis Börde

      Empfänger: Landkreis Börde

      IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

      BIC: NOLADE21HDL

      Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

      Version

      Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

      Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Hubl, Justin)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
      • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
      • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
      • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
      • gültiger Führerschein
      • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
      • Angaben zur Fahrschule

      Voraussetzungen

      • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
      • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
      • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

      Rechtsgrundlage(n)

      Kosten

      Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

      Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

      Version

      Technisch erstellt am 07.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

      Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

      Stichwörter

      Anhänger, Klasse E, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Anhängerführerschein, Führerschein

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)