Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nichtübersteigt und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Bei der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM inklusive.
Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Beschreibung
Führescheinangelegenheiten
Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.
Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de
Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten
Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)
Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.
Die Umtauschfristen in der Übersicht:
Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025
Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999
1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
2008 Umtausch bis 19.01.2029
2009 Umtausch bis 19.01.2030
2010 Umtausch bis 19.01.2031
2011 Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033
Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Öffnungszeiten
Standort Haldensleben Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Standort Oschersleben Mo. geschlossen Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3610
Fax: +49 3904 7240-3670
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- gültiger Führerschein
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
- Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
Kleiner Motorradführerschein, Krafträder, Fahrerlaubnis, Stufenaufstieg, Großer Motorradführerschein, Aufstieg, Motorrad Führerschein, 125 ccm-Führerschein, Motorrad-Führerschein Erweiterung, Führerschein, Motorrad