Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz

    Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

    Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Harz (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Ersatz, Jägerei, Falknerei, Beize, Jagdwesen, Jagdschein, Jagen, Jagdlizenz, Ersatzdokument, Jäger, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdpatent, Beizjagd, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de