Ausländerjugendjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

    Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Ausländerjugendjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Zuständigkeit

    Den Jagdschein verlängern Sie bei der unteren Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

    Beschreibung

    Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!

    Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
    Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
    Besucher bitte dort melden!

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Tauentzienstraße 5

    39576 Stendal

    Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
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      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
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      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Finanzamt
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      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • deutscher Jagdschein
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1  -  6 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Jägerei, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jägerschein, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jagen, Jäger, Verlängerung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagd

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de