Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen aufstellen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen,
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Parkscheinautomaten,
    • Geländer,
    • Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
     

    Zuständigkeit

    Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

    Die Landkreise und kreisfreien Städte für

    • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

    Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-1731

    Fax: 03491 806-1790

    E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

    Fristen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel, Verwarnung trotz Parkschein, Ampelausfall, Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage, Verkehrsregelungen, Straßenverkehrsordnung, Ampel kaputt, Verkehrsgesetzbuch, Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de