Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen aufstellen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen,
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Parkscheinautomaten,
    • Geländer,
    • Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
     

    Zuständigkeit

    Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

    Die Landkreise und kreisfreien Städte für

    • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

    Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

    Beschreibung

    Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!

    Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
    Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
    Besucher bitte dort melden!

    Adresse

    Hausanschrift

    Tauentzienstraße 5

    39576 Stendal

    Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr

    Haltestellen

    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe

    Haltestellen

    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Tangermünde - Außendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße

    39590 Tangermünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 039322 93210

    Telefon Festnetz: 039322 930

    E-Mail: Stadt@Tangermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

    Fristen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel, Verwarnung trotz Parkschein, Ampelausfall, Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage, Verkehrsregelungen, Straßenverkehrsordnung, Ampel kaputt, Verkehrsgesetzbuch, Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de