Verkehrszeichen aufstellen
Beschreibung
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Beschreibung
Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!
Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
Besucher bitte dort melden!
Adresse
Hausanschrift
Tauentzienstraße 5
39576 Stendal
Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Wendstraße 30
39576 Stendal
Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: 03931 60-7830
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 32.03
Telefon Festnetz: 03931 60-7800
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Schornsteinfegerangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8011
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
verkehrsrechtliche Anordnungen (dauerhaft)
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7819
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
verkehrsrechtliche Anordnungen (zeitweilig)
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7833
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7821
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Formulare
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024
Stichwörter
Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel, Verwarnung trotz Parkschein, Ampelausfall, Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlage, Verkehrsregelungen, Straßenverkehrsordnung, Ampel kaputt, Verkehrsgesetzbuch, Schilder