Verkehrszeichen aufstellen
Beschreibung
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Ansprechpartner
SG Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Freiligrathstraße
Bus: Merseburg, Freiligrathstraße
Merseburg, Haekelstraße
Bus: Merseburg, Haekelstraße
Merseburg, Haekelstraße
Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Verkehrsangelegenheiten, Straßensperrungen, Ausnahmegenehmigung
Formulare
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024
Stichwörter
Verkehrsregelungen, Ampel, Schilder, Lichtzeichenanlage, Ampelausfall, Lichtsignalanlage, Ampel kaputt, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsgesetzbuch, Verkehrszeichen, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Verwarnung trotz Parkschein