Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen aufstellen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen,
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Parkscheinautomaten,
    • Geländer,
    • Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
     

    Zuständigkeit

    Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

    Die Landkreise und kreisfreien Städte für

    • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

    Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg - 2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 700 und 704

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

    Fristen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Schilder, Verkehrsregelungen, Verkehrszeichen, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel, Verwarnung trotz Parkschein, Verkehrsgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Lichtzeichenanlage, Ampel kaputt, Lichtsignalanlage, Ampelausfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de