Verkehrszeichen aufstellen
Beschreibung
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Bus: 493
Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Bus: 493
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 26535((Allg. Gefahrenabwehr / Brandschutz))
Telefon Festnetz: 034978 26546((Allg. Gefahrenabwehr / Brandschutz))
Telefon Festnetz: 034978 26564((Allg. Gefahrenabwehr / Ordnungswesen))
Telefon Festnetz: 034978 26565((Allg. Gefahrenabwehr / Ordnungswesen))
Fax: 034978 26566
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Formulare
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 (Stadt Südliches Anhalt)
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen (Stadt Südliches Anhalt)
Antrag auf Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO (Stadt Südliches Anhalt)
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist ebenerdig und daher auch für Gehbehinderte erreichbar.
Formulare
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024
Stichwörter
Verkehrsregelungen, Ampel, Schilder, Lichtzeichenanlage, Ampelausfall, Lichtsignalanlage, Ampel kaputt, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsgesetzbuch, Verkehrszeichen, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Verwarnung trotz Parkschein