Verkehrszeichen aufstellen
Beschreibung
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Ansprechpartner
Team Verkehrsorganisation
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Stadtordnung > Fachbereich Sicherheit > Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Leitung: Silviya Sredkova
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
Anzahl: 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2211240
Fax: +49 345 2211367
Abteilung Straßenverwaltung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Mobilität im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Dokumentation des Straßenbestandes
- Straßenrechtliche Prüfungen und Auskünfte
- Führen des Straßenbestandsverzeichnisses
- Liegenschaftsverwaltung der Straßengrundstücke
- Auskunft für Leitungen / Anlagen des Straßenbaulastträgers (z.Bsp. Straßenentwässerungs- und Lichtsignalanalgen) und für Anlagen Dritter - die keine öffentlichen Versorger sind
- Widmung und Einziehung von Straßen
- straßenrechtliche Gestattungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Erschließungsbeiträge
- Auskünfte über bestehende Belastungen eines Grundstücks mit Erschließungsbeiträgen
- straßenrechtliche Verträge (insbesondere Kreuzungsvereinbarungen, Konzessionsverträge u.a.m.)
- Unterhaltungsarbeiten an Verkehrseinrichtungen der Verkehrstechnik
- Aufstellung und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen nach verkehrsbehördlicher Anordnung
- Errichtung und Unterhaltung von Fußgängerüberwegen nach verkehrsbehördlicher Anordnung
- Bedienung und Überwachung des Verkehrsrechners sowie des Parkleitsystems in der Verkehrsleitzentrale
- Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrsbeschilderung, Wegweisung, Leit- und Absperreinrichtungen sowie Fahrbahnmarkierung
- Aufstellung und Unterhaltung der Parkscheinautomaten
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Straßenbeleuchtung
Leitung: Herr Wagner
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Formulare
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024
Stichwörter
Verkehrsregelungen, Ampel, Schilder, Lichtzeichenanlage, Ampelausfall, Lichtsignalanlage, Ampel kaputt, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsgesetzbuch, Verkehrszeichen, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Verwarnung trotz Parkschein