Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen aufstellen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen,
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Parkscheinautomaten,
    • Geländer,
    • Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
     

    Zuständigkeit

    Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

    Die Landkreise und kreisfreien Städte für

    • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

    Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

    Ansprechpartner

    Team Verkehrsorganisation

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 345 2211367

    Telefon Festnetz: +49 345 2211240

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Straßenverwaltung

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Mobilität im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben:

    • Dokumentation des Straßenbestandes
    • Straßenrechtliche Prüfungen und Auskünfte
    • Führen des Straßenbestandsverzeichnisses
    • Liegenschaftsverwaltung der Straßengrundstücke
    • Auskunft für Leitungen / Anlagen des Straßenbaulastträgers (z.Bsp. Straßenentwässerungs- und Lichtsignalanalgen) und für Anlagen Dritter - die keine öffentlichen Versorger sind
    • Widmung und Einziehung von Straßen
    • straßenrechtliche Gestattungen im öffentlichen Verkehrsraum
    • Erschließungsbeiträge
    • Auskünfte über bestehende Belastungen eines Grundstücks mit Erschließungsbeiträgen
    • straßenrechtliche Verträge (insbesondere Kreuzungsvereinbarungen, Konzessionsverträge u.a.m.)
    • Unterhaltungsarbeiten an Verkehrseinrichtungen der Verkehrstechnik
    • Aufstellung und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen nach verkehrsbehördlicher Anordnung
    • Errichtung und Unterhaltung von Fußgängerüberwegen nach verkehrsbehördlicher Anordnung
    • Bedienung und Überwachung des Verkehrsrechners sowie des Parkleitsystems in der Verkehrsleitzentrale
    • Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrsbeschilderung, Wegweisung, Leit- und Absperreinrichtungen sowie Fahrbahnmarkierung
    • Aufstellung und Unterhaltung der Parkscheinautomaten
    • Betrieb und Unterhaltung der städtischen Straßenbeleuchtung

    Leitung: Herr Wagner

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Straßenbestandsverwaltung

    Team Verkehrstechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2212401

    Fax: +49 345 2212352

    E-Mail: mobilitaet@halle.de

    Weitere Informationen

      Version

      Technisch geändert am 08.05.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Formulare

      Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

      Fristen

      Keine.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 09.01.2024

      Version

      Technisch geändert am 09.01.2024

      Stichwörter

      Schilder, Verkehrsregelungen, Verkehrszeichen, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Ampel, Verwarnung trotz Parkschein, Verkehrsgesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Lichtzeichenanlage, Ampel kaputt, Lichtsignalanlage, Ampelausfall

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de