Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Änderung

    Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten

    Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.

    Beschreibung

    Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

    Für bergrechtliche Bewilligungen auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Fliederwegkaserne 13

    06130 Halle (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halle - Vogelweide
      Linie:
      • Straßenbahn: Linien 2, 3 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 13197-0

    Fax: 0345 13197-190

    E-Mail: poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Förderabgabevoranmeldung
    • Förderabgabeerklärung

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
    • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
    • Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
      • Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
    • Die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

    Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie die Formulare auf und füllen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Formulare ab.

    Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

    • Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung ein.
    • Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal "BergPass" ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung, die Förderabgabevoranmeldung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.

    Fristen

    Förderabgabevoranmeldung: jeweils bis zum 40. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres:

    09.02.

    10.05.

    09.08.

    09.11.

    Bei der Voranmeldung müssen Sie auch die Abschlagszahlung zahlen.

    Einreichung Förderabgabeerklärung: bis zum 31.07. eines jeden Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum. Sie müssen mit der Förderabgabeerklärung auch den Betrag zahlen, der über der Abschlagszahlung liegt.

    Klagefrist gegen Festsetzungsbescheid: 1 Monat

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Bergbau, Förderung, Konzession, Schürfen, Förderabgabeerklärung, Schürfrechte, Bundesberggesetz, Ausbeuten, bergfreie Bodenschätze, Bodenschätze, Bergrecht, Lagerstätte, Erhebung, Fördern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de