eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Sangerhausen Busbahnhof

    Bus: 41

    Bus: 42


    Sangerhausen, Busbahnhof

    Regionalbahn: Halle-Sangerhausen-Kassel Wilhelmshöhe

    Regionalbahn: Halle-Sangerhausen-Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03464 565-444

    Fax: 03464 565-443

    E-Mail: Stadtbuero@stadt.Sangerhausen.de

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2015 (von: Mathias, Martina)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Erdmann, Carsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

    § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

    § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

    § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

    § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

    § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

    § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Amt für Innere Verwaltung und Planung - am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Umzug, Abmeldung, Anmeldung, Adressänderung, Wohnsitz, elektronischer Identitätsnachweis, Europa-Karte, Online-Ausweisfunktion, EU-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)