Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen
Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben, das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Behörde eine informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben, das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.
Im Gesetz ist geregelt, das der zuständigen Aufsichtsbehörde ein Informationsbeauftragte Person mit entsprechender Sachkunde und Zuverlässigkeit anzuzeigen ist.
Der Informationsbeauftragte ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 514-1286(Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
Fax: 0345 514-1746
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Arbeitszeugnisse (Kopie)
- Ausbildungsnachweis (Kopie)
- Lebenslauf
- Führungszeugnis (Kopie)
- Formular "Erklärung zur Benennung"
- Verpflichtungserklärung
Voraussetzungen
- Informationsbeauftragte Personen müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Zuverlässigkeit verfügen.
- Informationsbeauftragte Personen benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereichen Pharmazie, Chemie, Biologie, Human oder Veterinärmedizin, sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Die Anzeige einer informationsbeauftragten Person können Sie schriftlich oder online vornehmen:
- Sie zeigen die informationsbeauftragte Person mittels eines schriftlichen Mitteilung oder mittels des Online Dienstes an..
- Nach Eingang prüft die Behörde die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
- Wenn bei der Prüfung das Fehlen von Dokumenten auffällt, wird der pharmazeutische Unternehmer kontaktiert und um Lieferung der fehlenden Dokumente gebeten.
- Nach Einsendung der fehlenden Dokumente oder nach bestandener formeller Prüfung wird die Behörde eine Entscheidung treffen.
- Dem pharmazeutischen Unternehmer wird der Eingang der Anzeige bestätigt
Fristen
Veränderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen
Bearbeitungsdauer
3 Monate (spätestens nach 3 Monaten)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 10.10.2023
Stichwörter
Pharmazeutischer Unternehmer, Informationsbeautragter, Arzneimittelhersteller, Informationsbeauftragte, AMG, Arzneimittelgesetz, Pharmazieunternehmen