Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B

    Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

    Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren.

    Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    zuständige Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Tessenowstraße 15

    39114 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Freitag 08.00 - 11.30 Uhr Hinweis: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich. Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 5, 6
    Haltestelle: Jerichower Platz

    Linienbus:
    Linie: 51
    Haltestelle: Wörlitzer Straße

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2010 (von: Landeshauptstadt Magdeburg Webservice)

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 16.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse B, PKW-Führerschein, Pkw, Auto, Erweiterung, Führerschein, B-Klasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)