Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Zuständigkeit
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Meggie Noack
Telefon Festnetz: 03491 806-1711
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjagdschein
- Verlust des Ausländerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdwesen, Ersatz, Jägerei, Jäger, Jägerschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagdkarte, Jagd, Jagen, Jagderlaubnis, Ersatzdokument