Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen

    Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
    • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalistraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: PEP Prima Einkaufspark
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2004

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Stichwörter

    Ersterteilung, Führerschein Traktor, Traktor-Führerschein, Fahrerlaubnis, Klasse T, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Großer Traktorführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English