Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen

    Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
    • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

    Beschreibung

    Führescheinangelegenheiten

    Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

      Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

      Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

      Die Umtauschfristen in der Übersicht:

      Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

      vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
      1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
      1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
      1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
      1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


      Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

      1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
      2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
      2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
      2008 Umtausch bis 19.01.2029
      2009 Umtausch bis 19.01.2030
      2010 Umtausch bis 19.01.2031
      2011 Umtausch bis 19.01.2032
      2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

       
      Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Bornsche Straße 2

      39340 Haldensleben

      Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10
      Gebühren: nein


      Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50
      Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Hausanschrift

      Triftstraße 9-10

      39387 Oschersleben (Bode)

      Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10
      Gebühren: nein


      Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50
      Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Postanschrift

      Postfach 10 01 53

      39331 Haldensleben

      Öffnungszeiten

      Standort Haldensleben Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Standort Oschersleben Mo. geschlossen Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3610

      Fax: +49 3904 7240-3670

      E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

      Bankverbindung

      Landkreis Börde

      Empfänger: Landkreis Börde

      IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

      BIC: NOLADE21HDL

      Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

      Version

      Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

      Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Hubl, Justin)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
      • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Angaben zur Fahrschule

      Voraussetzungen

      • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
      • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

      Kosten

      • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
      • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)    am 18.04.2023

      Version

      Technisch erstellt am 10.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

      Technisch geändert am 10.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

      Stichwörter

      Großer Traktorführerschein, Ersterteilung, Führerschein Traktor, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Traktor-Führerschein, Fahrerlaubnis, Klasse T

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)