Sonderrufnummern Einrichtung Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Beschreibung
Die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die
- sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen
- von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden
Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.
Zuständigkeit
Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Öffnungszeiten:
Täglich 00:00 - 24:00
Kontaktmöglichkeiten:
Tel..: +49 2225-8924240
erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Webportal des BundeskriminalamtesWeiterführende Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straftat, Gewalt, Opfer, Telefon, Bundeskriminalamt, rechts, Hotline